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Aktualisierte Dokumente

Liste zuletzt aktualisierter Dokumente und Templates

Aktuell

UPDATE: Verordnungsrevision HFG

16.09.2024

Veröffentlichung der aktualisierten Vorlagen

Anweisungen zum Verfahren für die Einreichung von Anträgen vor dem 1. November 2024

Die Verordnungsrevision HFG, die am 1.11.2024 in Kraft tritt, macht zahlreiche Anpassungen für Forschenden und Behörden erforderlich. Kernaspekte sind zum einen der «Schutz der Teilnehmenden» sowie eine Verbesserung der «günstigen Rahmenbedingungen».

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Verordnungsrevision HFG und e-consent – Inkrafttreten am 1.11.2024

08.08.2024

Mit Inkrafttreten der Verordnungsrevision HFG wird die Einholung einer Einwilligung für klinische Versuche und Forschungsprojekte neu auch elektronisch möglich sein (e-consent, vgl. KlinV Art. 7c, KlinV-Mep Art. 25 Bst. dbis, und HFV Art. 8 Abs. 3).

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UPDATE: Neues Verordnungsrecht gilt ab 1. November 2024

15.07.2024

Jetzt mit Weblinks zu den angepassten Verordnungen:

Der Bundesrat hat die Anpassungen der Verordnungen des Humanforschungsgesetzes gutgeheissen und diese am 7. Juni 2024 verabschiedet. Die Anpassungen stärken den Schutz von Personen, die an der Forschung teilnehmen und verbessern, dort wo möglich, die Rahmenbedingungen für die Forschenden. Die angepassten Verordnungen treten am 1. November 2024 in Kraft, mit Ausnahme der Bestimmungen zur Transparenz. Diese treten am 1. März 2025 in Kraft.

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Der Einbezug von Patientinnen und Patienten sowie an der Forschung Teilnehmenden in die ethische Begutachtung bei den Kommissionen

09.07.2024

Der aktive Einbezug von Patientinnen, Patienten in die klinische Forschung ist wesentlich und dessen Mehrwert unbestritten. Das Einbringen der Erfahrung des gelebten Krankseins sowie der aktiven Studienteilnahme in die Beurteilung von Forschungsgesuchen ist wichtig und hilfreich. Seit 2022 sind Patientenvertretungen innerhalb der Forschungsethikkommission gesetzlich vorgeschrieben.

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Neues Verordnungsrecht gilt ab 1. November 2024

07.06.2024

Der Bundesrat hat die Anpassungen der Verordnungen des Humanforschungsgesetzes gutgeheissen und diese am 7. Juni 2024 verabschiedet. Die Anpassungen stärken den Schutz von Personen, die an der Forschung teilnehmen und verbessern, dort wo möglich, die Rahmenbedingungen für die Forschenden. Die angepassten Verordnungen treten am 1. November 2024 in Kraft, mit Ausnahme der Bestimmungen zur Transparenz. Diese treten am 1. März 2025 in Kraft.

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