Aktuell
UPDATE: Verordnungsrevision HFG
16.09.2024
Veröffentlichung der aktualisierten Vorlagen
Anweisungen zum Verfahren für die Einreichung von Anträgen vor dem 1. November 2024
Die Verordnungsrevision HFG, die am 1.11.2024 in Kraft tritt, macht zahlreiche Anpassungen für Forschenden und Behörden erforderlich. Kernaspekte sind zum einen der «Schutz der Teilnehmenden» sowie eine Verbesserung der «günstigen Rahmenbedingungen».
WeiterlesenVerordnungsrevision HFG und e-consent – Inkrafttreten am 1.11.2024
08.08.2024
Mit Inkrafttreten der Verordnungsrevision HFG wird die Einholung einer Einwilligung für klinische Versuche und Forschungsprojekte neu auch elektronisch möglich sein (e-consent, vgl. KlinV Art. 7c, KlinV-Mep Art. 25 Bst. dbis, und HFV Art. 8 Abs. 3).
WeiterlesenUPDATE: Neues Verordnungsrecht gilt ab 1. November 2024
15.07.2024
Jetzt mit Weblinks zu den angepassten Verordnungen:
Der Bundesrat hat die Anpassungen der Verordnungen des Humanforschungsgesetzes gutgeheissen und diese am 7. Juni 2024 verabschiedet. Die Anpassungen stärken den Schutz von Personen, die an der Forschung teilnehmen und verbessern, dort wo möglich, die Rahmenbedingungen für die Forschenden. Die angepassten Verordnungen treten am 1. November 2024 in Kraft, mit Ausnahme der Bestimmungen zur Transparenz. Diese treten am 1. März 2025 in Kraft.
WeiterlesenDer Einbezug von Patientinnen und Patienten sowie an der Forschung Teilnehmenden in die ethische Begutachtung bei den Kommissionen
09.07.2024
Der aktive Einbezug von Patientinnen, Patienten in die klinische Forschung ist wesentlich und dessen Mehrwert unbestritten. Das Einbringen der Erfahrung des gelebten Krankseins sowie der aktiven Studienteilnahme in die Beurteilung von Forschungsgesuchen ist wichtig und hilfreich. Seit 2022 sind Patientenvertretungen innerhalb der Forschungsethikkommission gesetzlich vorgeschrieben.
WeiterlesenNeues Verordnungsrecht gilt ab 1. November 2024
07.06.2024
Der Bundesrat hat die Anpassungen der Verordnungen des Humanforschungsgesetzes gutgeheissen und diese am 7. Juni 2024 verabschiedet. Die Anpassungen stärken den Schutz von Personen, die an der Forschung teilnehmen und verbessern, dort wo möglich, die Rahmenbedingungen für die Forschenden. Die angepassten Verordnungen treten am 1. November 2024 in Kraft, mit Ausnahme der Bestimmungen zur Transparenz. Diese treten am 1. März 2025 in Kraft.
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