"Swiss specific addendum" für klinische Versuche nach KlinV
Dieses "Swiss specific addendum" oder ein anderes Dokument mit gleichem Zweck und Inhalt muss der Ethikkommission für klinische Versuche eingereicht werden, die vor dem 1. November 2024 eingereicht wurden, aber nach dem neuen Recht erst nach dem 1. November bewilligt werden können.
Wenn das Versuchsprotokoll nach dem alten Recht erstellt und nach dem 1. November 2024 eingereicht wird, muss gleichzeitig das "Swiss specific addendum" nachgereicht werden.
In jedem Fall muss das Addendum vor der Einschluss des ersten Teilnehmers in den klinischen Versuch eingereicht werden.