Änderung des Anhangs I der Verordnung über klinische Versuche (KlinV) per 1. Mai 2017

01.05.2017

Am 9. November 2016 wurde die ICH-GCP Leitlinie vom 10. Juni 1996 von der Internationalen Harmonisierungskonferenz geändert.

Im Anhang I der KlinV wird per 1. Mai 2017 auf die geänderte Richtlinie ‚ICH E6(R2)‘ verwiesen. Ab 1. Mai 2017 ist daher die ‚ICH E6(R2)‘ Richtlinie für klinische Versuche mit Arzneimitteln und Transplantatprodukten in der Schweiz anzuwenden.

Link zu ICH E6(R2) Integrated Addendum