General Data Protection Regulation (GDPR), auch für die Schweiz relevant

17.04.2018

Am 25. Mai 2018 tritt in der EU die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), auch General Data Protection Regulation (GDPR) genannt, in Kraft, die auch in der Schweiz unmittelbaren Handlungsbedarf auslöst für den weiteren, problemlosen grenzüberschreitenden Datenverkehr. In der Schweiz ist aktuell das Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG, SR 235.1) in Revision. Auch verschiedene Kantone werden ihre Datenschutzgesetzgebung anpassen.

In der Humanforschung sind alle international tätigen Institutionen und Firmen davon betroffen, die personenbezogene Daten von EU-Bürgern erheben und verarbeiten oder Daten von Schweizer Bürgern ins Ausland (EU) versenden. International kompatible Lösungsansätze müssen daher für den Datenschutz gefunden werden.

Die notwendig werdende Kommunikation an Patientinnen und Patienten zu den Änderungen des Datenschutzes ist übergangsweise beispielsweise durch zusätzliche Informationsschriften möglich. Diese müssen separat den zuständigen Ethikkommissionen eingereicht werden. Mittelfristig wird das Template swissethics mit dem Abschnitt Vertraulichkeit so kompatibel gestaltet werden, dass keine zusätzliche Abgabe von weiteren Informationsschriften erforderlich wird. Dies wird allerdings erst nach Inkrafttreten des revidierten Schweizerischen Datenschutzgesetzes (Termin noch offen) abschliessend möglich sein. swissethics wird zu gegebener Zeit weiter informieren.