Leitfaden zum Umgang mit Nahrungsmitteln und Nahrungsergänzungsmitteln im Rahmen der Forschung

07.12.2020

swissethics publiziert ein kurzes Dokument zum Umgang mit Nahrungsmitteln (NM) und Nahrungsergänzungsmitteln (NEM) im Rahmen der Forschung. Solche Produkte können als "Investigational Medicinal Products" (IMP) unter die KlinV fallen, sind dann GMP-pflichtig und die Gesuche müssen bei den Ethikkommissionen und Swissmedic eingereicht werden. Solche Produkte können aber auch unter "übrige klinische Versuche fallen" und müssen dann nur bei den Ethikkommissionen eingereicht werden. In diesem Fall unterstehen die Produkte dem Lebensmittelgesetz (LMG). Es kann sich aber auch um Nicht-klinische Versuche nach HFV Kap. 2 handeln.

Weitere Details sind dem kurzen Leitfaden, der auf Englisch zur Verfügung steht, zu entnehmen.