Verordnungsrevision HFG und e-consent – Inkrafttreten am 1.11.2024
08.08.2024
Mit Inkrafttreten der Verordnungsrevision HFG wird die Einholung einer Einwilligung für klinische Versuche und Forschungsprojekte neu auch elektronisch möglich sein (e-consent, vgl. KlinV Art. 7c, KlinV-Mep Art. 25 Bst. dbis, und HFV Art. 8 Abs. 3). Zur Unterstützung für die Forschenden hat swissethics das Guidance-Dokument «Erstellung und Verwendung einer elektronischen Studieninformation (eIC)», entsprechend aktualisiert (Link). Im Guidance-Dokument wird neu dargestellt, welche Anforderungen an die Einwilligung in elektronischer Form erfüllt sein müssen. Das aktualisierte Dokument erhält seine formale Gültigkeit ab 1.11.2024 und dient den Forschenden vorab zur Vorbereitung für die Gesuchseinreichung ab November 2024.