Anstehende Gebührenänderungen ab dem 1. Juli 2025

17.06.2025

Wir informieren über eine wichtige Änderung. Ab dem 1. Juli 2025 werden die Gebühren, die die Ethikkommissionen für die Begutachtung der eingereichten Gesuche und Anträge erheben, um 5% erhöht.

Die Gebühren wurden in den letzten zehn Jahren nicht angepasst. Diese Entscheidung wurde nach reiflicher Überlegung getroffen. Trotz unserer Bemühungen in den letzten zehn Jahren, die steigenden Kosten und die Teuerung aufzufangen, ist es leider notwendig geworden, die Gebühren anzupassen, um der steigenden Komplexität bei der Beurteilung gerecht zu werden und das Niveau an Qualität aufrechtzuerhalten.

Master- und Bachelorarbeiten sind von der Preiserhöhung ausgenommen.

Aus internen verfahrenstechnischen Gründen kann es sein, dass einige Ethikkommissionen die neuen Gebühren erst zu einem späteren Zeitpunkt in Kraft setzen werden. Die neue Gebührenordnung ist ab sofort auf dieser Webseite unter  «Themen / Gebührenordnung» abrufbar.