Veröffentlichung von Leitgedanken zu Registern in der Humanforschung

19.02.2019

Welche Datensammlungen in der Humanforschung sind durch eine Ethikkommission bewilligungspflichtig und wann ist die Einwilligung der Teilnehmenden oder deren Information über das Widerspruchsrecht erforderlich? Dieser Frage geht das neue erstellte Dokument von swissethics nach. Den Forschenden wird anhand einer strukturierten Darstellung das sinnvolle Vorgehen aufgezeigt, um Daten aus Registern zum Forschungszweck verwenden zu können. Es wird empfohlen, bereits bei Anlage eines Registers ein sogenanntes Register-Protokoll (Reglement) zu erstellen und der Ethikkommission freiwillig zur Vorprüfung vorzulegen. Wenn dann zu einem späteren Zeitpunkt ein Forschungsprojekt mit Daten aus dem Register durchgeführt wird, ist ein speditiver Ablauf bei der Ethikkommission möglich.

Für die Einreichung des Register-Protokolls (Reglements) wird in BASEC eine Rubrik eingerichtet werden. swissethics informiert, sobald diese freigeschaltet ist und die Einreichung beginnen kann.

Details zu den Leitgedanken sind unter folgendem Link einsehbar